Darüber hinaus kann eine Weitergabe Ihrer Daten, insbesondere an Behörden, Rechtsberater oder Inkassounternehmen erfolgen, wenn wir hierzu gesetzlich verpflichtet sind oder dies zur Wahrung unserer Rechte, insbesondere zur Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Verhältnis zu Ihnen, notwendig ist. Daten können auch dann weitergegeben werden, wenn ein anderes Unternehmen beabsichtigt, unser Unternehmen oder Teile davon zu erwerben, und eine solche Weitergabe zur Durchführung einer Due Dilligence-Prüfung oder für den Vollzug der Transaktion erforderlich ist.
Für diese Datenweitergabe bildet unser berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f EU-DSGVO die Rechtsgrundlage.